MS Digital Solution
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen sind als Grundlage für Leistungen von MS Digital Solution an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB vorgesehen. Sie betreffen individuell vereinbarte Website-Analysen, die Einrichtung KI-gestützter Abläufe für E-Mail und Kalender sowie individuell abgestimmte digitale Werkzeuge. Ob diese Fassung auch gegenüber anderen Auftraggebern verwendet werden soll, ist vor Veröffentlichung zu klären.
2. Angebot und Vertragsschluss
Leistungsumfang, Voraussetzungen, Vergütung, Zeitplan, Mitwirkung und gegebenenfalls Abnahmekriterien werden im jeweiligen Angebot oder Projektauftrag festgelegt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten das Angebot oder den Auftrag annehmen. Angaben auf der Website beschreiben mögliche Leistungen und sind noch kein verbindliches Angebot für ein konkretes Projekt.
3. Projektumfang und Änderungen
Die Umsetzung beschränkt sich auf den vereinbarten Umfang. Zusätzliche Anforderungen, Änderungen und Erweiterungen können den Zeitplan und die Vergütung verändern und werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt. Leistungen wie laufende Betreuung, Wartung, Hosting, Lizenzkosten oder Support sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und sorgt dafür, dass er die dafür nötigen Rechte und Berechtigungen besitzt. Er prüft fachliche Inhalte sowie den produktiven Ablauf vor der Freischaltung. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung können vereinbarte Zeitpläne beeinflussen.
5. KI-Funktionen und Drittanbieter
KI-gestützte Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein. Welche Nachrichten automatisch verarbeitet oder versendet werden und welche zur Prüfung weitergeleitet werden, richtet sich nach der projektspezifischen Konfiguration. Produktive Automationen werden erst nach vereinbarten Tests und Freigabe des Ablaufs aktiviert. Eine bestimmte Wirkung, Fehlerfreiheit oder dauerhafte Verfügbarkeit externer E-Mail-, Kalender-, KI- oder sonstiger Plattformen wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte sowie für erforderliche Informationen gegenüber seinen Beschäftigten und Kunden verantwortlich. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, werden die dafür erforderlichen Datenschutzvereinbarungen vor Beginn dieser Verarbeitung gesondert abgeschlossen.
6. Vergütung und Zahlung
Es gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungszeitpunkte und gegebenenfalls Teilzahlungen werden dort festgelegt. Zusätzlich gebuchte Drittanbieter-Lizenzen und laufende Kosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen, sofern sie anfallen.
7. Nutzungsrechte
Welche Nutzungsrechte an individuell erstellten Ergebnissen übertragen werden, wird im jeweiligen Angebot oder Projektauftrag festgelegt. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Komponenten und Leistungen Dritter verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern; für deren Nutzung gelten zusätzlich deren Bedingungen.
8. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich und verwenden sie nur für die Zusammenarbeit, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Besondere Anforderungen an Geheimhaltung und Datensicherheit werden bei Bedarf gesondert vereinbart.
9. Beendigung und gesetzliche Haftung
Kündigung, Abnahme, Mängelrechte und Haftung richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Dieser Entwurf schränkt die gesetzliche Haftung nicht ein.
10. Einbeziehung und Rangfolge
Diese Bedingungen werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn auf sie bei Vertragsschluss klar hingewiesen wird und der Auftraggeber ihrer Geltung zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Projektauftrag haben Vorrang. AGB müssen außerdem rechtlich wirksam sein; ihre bloße Veröffentlichung auf der Website macht sie nicht automatisch zum Vertragsbestandteil.